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Die Fachschaft besteht nach ihrem eigenen Verständnis aus allen Studierenden eines Studienganges. Da sich nicht immer alle Studierenden in die Fachschaftsarbeit einbringen können oder wollen, trifft sich in der wöchentlichen Fachschaftssitzung ein mehr oder weniger großer Kreis an interessierten Student*innen. Fachschaftsarbeit hat zum Ziel die Interessen der Studierenden gegenüber der Fakultät und Universität zu vertreten. Darüber hinaus bieten Fachschaften beispielsweise studentische Erstsemesterbetreuung und studentische Studienberatung an. Oft verwalten Fachschaften Prüfungsprotokolle für nachfolgende Studierendengenerationen und betreiben Newsletter für die Studierenden ihres Instituts, damit die immer gut informiert sind.
Der StudierendenRat (StuRa) ist die hochschulpolitische Vertretung der Studierendenschaft. Er wird jedes Jahr am Ende des Sommersemesters von den Studierenden gewählt. Der StuRa verfügt über einen eigenen Haushalt, der sich auch aus studentischen Beiträgen speist und kann – neben seiner Funktion der politischen Vertretung – studentische Gruppen und Projekte fördern.
Die Fakultätsvertretung beschließt laut der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft „über alle Angelegenheiten der Studierendenschaft, die auf der Ebene der Fakultät angesiedelt sind. Bei Beschlüssen sollen Empfehlungen der Fachschaftsbezirksvollversammlungen (Fachschaften) der betroffenen Fachschaftsbezirke und der Fakultätsvollversammlung eingeholt und berücksichtigt werden“ (§19 Abs. 3)
Fakultätsvertretungen haben also eigentlich keine wirklichen Kompetenzen und sind deshalb eher unnütz. Bei der Einführung der Verfassten Studierendenschaft war es der Uni dennoch wichtig, auch eine Fakultätsweite Studivertretung zu haben, um die Großfakultäten zu stärken.
Laut der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft Tübingen, sollen mindestens einmal pro Semester Studentische Vollversammlungen organisiert werden. In Paragraf 5 der Satzung heißt es:
„Die Studentische Vollversammlung ist ein beratendes Gremium der Studierendenschaft. Sie dient der Information der Studierenden über die Arbeit der Organe der Studierendenschaft und trägt zur Meinungsbildung der Studierendenschaft hinsichtlich der Aufgaben nach § 3 bei. Darüber hinaus kann sie Empfehlungen an die Organe der Studierendenschaft geben.“ Diese Empfehlungen können über Anträge, welche in der Vollversammlung besprochen werden müssen, herbeigeführt werden. Anträge stellen kann jede*r Studierende der Uni Tübingen, sie müssen bis drei Werktage vor der Vollversammlung uns eingegangen sein. Schick ihn einfach per Mail an: ga ät stura-tuebingen.de Darüber hinaus kann die Studentische Vollversammlung z.B. Resolutionen & Stellungnahmen verabschieden.
Die Fachschaftenvollversammlung (FSVV) ist die unabhängige Studierendenvertretung in Tübingen. Wir widmen unsere Arbeit überwiegend politischen, insbesondere hochschul- und bildungspolitischen Fragen. Dafür sitzen wir verschiedenen studentischen und universitären Gremien, ohne dabei an Weisungen des Rektorats oder des Landes gebunden zu sein. Mitmachen in der Fachschaftenvollversammlung kann jede*r, jederzeit. Es gibt keine Mitgliedschaft, keine Eintrittsgebühr, kein Engagement-Zwang. Du kannst dabeisitzen und zuhören oder anpacken und selbst mitmachen. Im Gegensatz zu an anderen Hochschulen verbreiteten Referaten, bei denen oft nur gewählte Studis über Dinge entscheiden, sind unsere Arbeitskreise und Sitzungen jederzeit offen für alle.